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Rechtlicher Hinweis

 

Sollten Sie die Gold-Markenkampagne in Verbindung mit ihrer eigenen Werbung wie z.B. Anzeige, Messeauftritt etc. vermarkten, müssen einige (wettbewerbs-)rechtliche Dinge beachtet werden. So ist es insbesondere unzulässig, gegenüber Kunden einen falschen Eindruck zu vermitteln (z.B. Vermittlung erhöhter Gewinnchancen) und sich damit gegenüber seinen Wettbewerbern unfair zu verhalten.

In Verbindung mit Ihrer eigenen Werbung mit der Gold-Markenkampagne sollten Sie folgendes unbedingt einhalten:

- Sie dürfen beim Gewinnspiel nicht als Organisator oder alleiniger Anbieter auftreten. (Das Gewinnspiel ist von ´markt intern´ organisiert worden und wird von Markenexperten aus ganz Deutschland durchgeführt.)

- Es muß darauf hingewiesen werden, daß das Gewinnspiel bundesweit durchgeführt wird (Gewinnchancen).

- Es darf nicht vorgetäuscht werden, daß Sie die Preise stiften. (Die Hauptpreise werden von ´markt intern´ und die Sachpreise von dem jeweiligen Markenhersteller gestiftet.)

- Die Kunden dürfen auch auf andere Weise nicht über die Aktion, die Gewinne und ihre Gewinnchancen getäuscht werden.

- Anzeigen wettbewerbsrechtlich prüfen lassen.

- bitte bewerben Sie das Gewinnspiel und die Hauptpreise nur solange, wie Sie noch die Gewinnspielkarten zur Gold-Markenkampagne vorrätig haben. Die Plakate zur Gold-Markenkampagne sind selbstverständlich ´zeitlos´ und können das gesamte Jahr über im Geschäft hängen.


Das Beherzigen dieser Hinweise vermeidet eventuelle rechtliche Schritte Dritter und erspart Ihnen somit viel Ärger.

 

Durch die Mitgliedschaft im Verein ´Wirtschaft im Wettbewerb´ (1.Vorsitzender ist ´mi´-Herausgeber Günter Weber) können Sie Ihre eigenen Anzeigen vorab wettbewerbsrechtlich prüfen lassen. ´markt intern´-Abonnenten zahlen durch ein Rahmenabkommen für diesen Service nur 5,- Euro im Monat.



 
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